Betreuungsverein Landkreis Kamenz e.V.
Das Betreuungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Das Betreuungsgesetz ist für viele Unbeteiligte ein Buch mit sieben Siegeln. Viele wissen nicht recht, was es damit auf sich hat. Dunkel ist noch Erinnerung vorhanden an Begriffe wie Vormund oder Gebrechlichkeitspfleger - aber genaueres Wissen fehlt, meist weil es gar nicht oder nur selten gebraucht wird. Häufig aber ändert sich das schnell und man sucht eine Betreuung für einen Angehörigen oder hat plötzlich mit einem Betreuer zu tun, etwa bei Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Eigentümer, der unter Betreuung steht.

Wer bekommt einen Betreuer?
Einen Betreuer bekommt nur, wer volljährig ist. Minderjährige, die keine Eltern (mehr) haben oder deren Eltern ihre Rechte und Pflichten nicht ausüben können oder wollen, erhalten einen Vormund. Wenn Sie Fragen zum Vormund haben, gehen Sie bitte zum Jugendamt in Ihrem Landratsamt.

Einen Betreuer bekommt nur, wer nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Dies wird von verschiedenen Stellen geprüft. Das ganze Verfahren liegt in der Hand des Vormundschaftsgerichts. Dabei werden verschiedene Ämter mit eingeschaltet, z.B. die Betreuungsbehörde beim Landratsamt. Eine Erstellung eines Gutachtens durch einen Facharzt im neurologischen, psychiatrischem Bereich ist Voraussetzung für eine Betreuung. Dabei wird unter anderem danach geschaut, in welchen Bereichen (Wirkungskreise) eine Betreuung nötig ist.

Wie beginnt eine Betreuung?
Das Verfahren liegt in der Hand des zuständigen Vormundschaftsgerichts, eine Abteilung des Amtsgerichts. Nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren (siehe oben) wird dann durch den Richter eine Entscheidung getroffen, die 4 Elemente enthalten muss:

  1. Errichtung der Betreuung
  2. Wirkungskreise der Betreuung
  3. Benennung des Betreuers und evtl. sein Status als ehrenamtlicher Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer
  4. Befristung der Betreuung, maximal 7 Jahre

Wer wird Betreuer?
Nur wer sich bereit erklärt hat, darf mit einer Betreuung beauftragt werden.
Als erstes wird nach ehrenamtlichen Betreuern gesucht, aus dem Familienkreis, Partner oder Freunde. Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer, dann wird nach einem geeigneten Vereins- oder Berufsbetreuer gesucht. Findet sich auch da niemand, muß die Betreuungsbehörde die Aufgabe übernehmen.

Wo finde ich die Betreuungsbehörde?
Die Betreuungsbehörde befindet sich im LRA Bautzen Bahnhofstr. 9 02625 Bautzen

Wo finde ich das Vormundschaftsgericht?
Bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Dies befindet sich in Kamenz Macherstr.49 

Welche Aufgaben hat der Betreuer?
Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Formulierungen gefunden, die hier etwas zusammenfassend zitiert werden:

Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.
Er achtet auf das Wohl des Betreuten und die Möglichkeiten, im Rahmen seiner (gemeint ist hier der Betreute, nicht der Betreuer!) Fähigkeiten sein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Er entspricht den Wünschen des Betreuten, soweit es dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist.
Er bespricht wichtige Angelegenheiten mit dem Betreuten.
Er trägt dazu bei, Möglichkeiten zu nutzen um die Krankheit oder Behinderung zu beseitigen, zu bessern, Verschlimmerung zu verhüten oder Folgen zu mildern.
Kurz gefasst: der Betreuer hat einen umfassenden Auftrag (soweit das Vormundschaftsgericht ihm die Wirkungskreise übertragen hat). Dabei steht er manchmal auch zwischen dem Wohl des Betreuten und dessen Wünschen. Wenn er von seinen Wünschen abweicht, muss er dafür gute Gründe haben und in der Lage sein, diese auch beim Vormundschaftsgericht plausibel darzulegen, denn er steht unter der Aufsicht des Gerichts. Dabei wird entscheidend sein, ob es sich bloß um andere Vorstellungen vom Leben handelt oder ob die Wünsche des Betreuten zum Beispiel seine Gesundheit gefährden.

Wann endet eine Betreuung?
Entweder durch eine Aufhebung durch einen Gerichtsbeschluß oder durch das Ablaufen der im Beschluß genannten Frist, wenn nicht inzwischen eine Verlängerung beschlossen wurde.

Wer kommt für die Kosten auf?
Entweder der Betreute hat selbst Vermögen, dann erstellt der (Vereins- oder Berufs-betreuer) seine Abrechnung und reicht sie beim Vormundschaftsgericht ein. Dieses prüft die Rechnung und setzt die Vergütung fest. Dann darf der Betreuer (wenn er die Vermögenssorge hat) diesen Betrag aus dem Vermögen des Betreuten entnehmen.
Wenn der Betreute kein Vermögen hat, dann bekommt der Betreuer seine Vergütung und seine Auslagen aus der Staatskasse gezahlt.
Genauso ist es bei der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer.

Wer hilft ehrenamtlichen Betreuern?
Das Vormundschaftsgericht, die Betreuungsbehörde oder die Betreuungsvereine, z.B. wir. Melden Sie sich bitte in der Sprechstunde an.

Wenn Sie noch Fragen haben:
Ehrenamtliche Betreuer oder Angehörige werden von uns beraten und informiert, auch schon im Vorfeld von Betreuungsverfahren (zum Beispiel: Eltern eines behinderten Kindes, das demnächst volljährig wird). Melden Sie sich bitte in der Sprechstunde an: Angebote für ehrenamtliche Betreuer

Beachten Sie !

Aus dem Vormundschaftsgericht entstand ab 01.09.2009 das Betreuungsgericht. Dies ist nur für rechtliche Betreuung zuständig.Rechtliche Grundlage ist das FamFG § 271 - 311.

Betreuungsverein
Landkreis Kamenz e.V.

01917 Kamenz
Heinrich-Heine-Str. 2
Tel. 03578 / 30 59 39
Fax 03578 / 306067
eMail: betreuungsverein@btvkm.de
www.btvkm.de